Was muss ich tun?

In vielen Fällen ist es möglich, beim Gericht eine Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen. Bitte sprechen Sie hierzu frühzeitig mit Ihrem Anwalt, dem Staatsanwalt oder dem Gericht. Voraussetzung ist, dass Sie sich intensiv mit Ihrer spezifischen Problematik auseinander setzen. In vier bis fünf Doppelstunden werden wir gemeinsam Verhaltensregeln erarbeiten, um zukünftig Verkehrsdelikte zu vermeiden. 

Die Bescheinigung, die Sie von mir am Ende erhalten, können Sie mit Ihrem Antrag zur Verkürzung der Sperrfrist dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Honorar für Erstgespräch und Verkehrstherapie bitte bei telefonischer Terminvereinbarung klären.
Ersparen Sie sich viel Zeit und lassen Sie mir im Vorfeld eine vollständige Kopie Ihrer Führerscheinakte über Ihren Rechtsanwalt zukommen.